Gegenüber Golem.de erklärte ein eBay-Pressesprecher, dass es in Deutschland und auch in China momentan nicht vorgesehen sei, die Versteigerung von virtuellen Gütern und Spiele-Accounts zu untersagen. In China gibt es ganze Unternehmen, die Geld mit dem Erspielen und Verkaufen von virtuellen Gütern in Online-Spielen machen, nicht immer zu menschenwürdigen Bedingungen für ihre Angestellten.
Dass es in den USA und Großbritannien anders aussehe und dort Auktionen mit Online-Spiel-Inhalten untersagt würden, liege an der unterschiedlichen Rechtslage. Interessant ist, dass die 3D-Community Second Life davon ausgenommen wurde, hier gibt es laut eBay intern noch Diskussionen, ob es sich um ein Spiel handelt oder nicht. Second Life verbindet reales Geld mit virtuellen Gütern.
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